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Musikalische Dauerkooperation Schule-Verein/Kirche

Seit 2002 fördert das Land Baden-Württemberg dauerhafte Kooperationen zwischen Schulen aller Schularten und Musikvereinen bzw. kirchlichen Musikensembles als Ergänzung zum schulischen Musikunterricht. Die Schulen gewinnen durch eine solche Kooperation Personen, die leidenschaftlich musizieren und den Kindern und Jugendlichen Musik und Kultur näher bringen, und die Vereine können sich präsentieren und neue Mitglieder gewinnen – insofern profitieren beide Seiten von der Zusammenarbeit. Im Schuljahr 2024/2025 starten 61 neue Dauerkooperationen, so dass insgesamt 245 mit einem durchschnittlichen Förderbetrag in Höhe von 650 Euro durch das Land gefördert werden können. Diese Förderung wird in den ersten fünf Jahren der Kooperation als Anschubfinanzierung gewährt. Die Möglichkeiten einer Dauerkooperation sind äußerst vielfältig und die Voraussetzung für die Förderung ist nicht hoch: ein gemeinsam erstelltes Konzept, das auch klein beginnen darf und die dauerhafte, musikalische Partnerschaft zum Ziel hat.

Hier nun eine Auflistung von Konzept-Ideen, die zum Weiterdenken und Anpassen an die örtlichen Gegebenheiten anregen sollen:

  • gemeinsame Ensembles (Chor/Orchester/Instrumentalgrupppe),
  • Klassenmusizieren,
  • Pausensingen/-musizieren,
  • Stimmbildung, Instrumentenbau, Musik mit Alltagsgegenständen,
  • Mitwirkung bei gemeinsamen Festen und Feiern in Schule und Verein, bei Schulgottesdiensten, bei Schul- und Vereinskonzerten,
  • Unterstützung bei Projektwochen oder im Ganztagsangebot,
  • gemeinsame Planung, Organisation und Durchführung von Theater/Musical, Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Opern-/Theater-/Musicalbesuche u. v. m.

Weiterführende Informationen: 

Flyer            

Informationen

Neuantrag

Folgeantrag

Ansprechpartner:

Matthias von Schierstaedt

Referent für Kulturelle Angelegenheiten

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung - Außenstelle Ludwigsburg
Reuteallee 40
71634 Ludwigsburg
matthias.schierstaedt@zsl.kv.bwl.de
07141/140 1619



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