Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994
1. Vorbemerkung
Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen.
Die Ausweitung und Verdichtung des Straßenverkehrs hat sich zu einem zentralen gesellschaftlichen Problembereich entwickelt, der
das alltägliche Leben und das Verhalten der Menschen immer stärker beeinflusst. Mobilität im Straßenverkehr ist mit
hohen Unfallzahlen und mit zunehmender Aggressivität von Verkehrsteilnehmern ebenso verbunden wie mit Luftverschmutzung, Lärm und
wachsendem Flächenverbrauch.
Für ein generelles Umdenken und zur Entwicklung von Alternativen sind Einstellungen und Verhaltensweisen erforderlich, die auch das
schulische Lernen betreffen. Die Kultusministerkonferenz hat daher ihre "Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule" aus dem Jahre 1972
neu akzentuiert.
2. Aufgaben und Ziele
Schülerinnen und Schüler nehmen - mit zunehmendem Alter umso intensiver und differenzierter - am Verkehrsgeschehen teil. Die
Schule muss es sich daher zur Aufgabe machen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die für reflektierte Mitverantwortung
in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Fähigkeiten und d Haltungen zu fördern. Verkehrserziehung beschränkt sich nicht
nur auf das Verhalten von Schülerinnen und Schülern und auf ihre Anpassung an bestehende Verkehrsverhältnisse; sie
schließt vielmehr auch die kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des gegenwärtigen Verkehrs und
seiner künftigen Gestaltung ein.
Verkehrserziehung in der Schule leistet insofern Beiträge gleichermaßen zur Sicherheitserziehung, Sozialerziehung,
Umwelterziehung und Gesundheitserziehung.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung
Sicherheitserziehung umfasst alle pädagogischen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in die Lage versetzen, mit Gefahren in
ihrer Lebensumwelt umzugehen und sich für Unfallverhütung einzusetzen.
Aufgabe der schulischen Verkehrserziehung als Sicherheitserziehung ist es daher, Schülerinnen und Schülern alle jene
Qualifikationen u vermitteln, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen.
Um sicherheitsbewusst handeln zu können, müssen Schülerinnen und Schüler motiviert und befähigt werden, Gefahren
im Straßenverkehr zu erkennen und zu beurteilen, zu bewältigen oder zu vermeiden, für deren Beseitigung zu sorgen sowie sich
nach Verkehrsunfällen angemessen zu verhalten.
Dies geschieht u.a. durch Erwerb von Erfahrungen in Übungssituationen, Anwenden von Regeln, Förderung der Psychomotorik und des
Reaktionsvermögens sowie durch Aufbau eines flexiblen, situationsbezogenen und vorausschauenden Verhalten.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung
Schülerinnen und Schüler erleben häufig das vermeintliche Recht des Stärkeren im Verkehr, rücksichtsloses und
aggressives Verhalten auf der Straße und die Dominanz motorisierter Verkehrsteilnehmer. Die Schülerinnen und Schüler sollen
die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch als ein auf Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln verstehen lernen. Soziales Miteinander
im Verkehr kann nicht auf das Befolgen von "Verkehrsregeln" reduziert werden, es erfordert vielmehr situationsorientiertes flexibles
Verhalten, Mitverantwortung, Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Handlungen anderer.
Auch die Kenntnis psychischer Faktoren bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist wichtig. Die Schülerinnen und Schüler sollen
sich u.a. mit Aggression, Stress, Raserei, Drängelei, Regelverletzungen und Rücksichtslosigkeit auseinandersetzen.
Ziel der Verkehrserziehung als Sozialerziehung ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich und
rücksichtsvoll verhalten und auf diese Weise auch zu einer Humanisierung des Straßenverkehrs beitragen.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung
Wegen der Bedeutung der Umweltfragen und eines unveränderten Umweltbewusstseins bei Schülerinnen und Schülern muss die
Schule die Thematik "Umwelt und Verkehr" aufgreifen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Faktoren von Umweltbelastungen und -zerstörungen durch den Verkehr kennen,
sie sollen sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem der Erwachsenen als Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum
bestehenden Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung entwickeln. Dies bedeutet z. B., begründete Entscheidungen bei der Wahl der
Verkehrsmittel zu treffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen, konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Verkehrssituation im
unmittelbaren Wohn- und Schulumfeld zu machen und Fragen der Verkehrsplanung und Verkehrspolitik zu erörtern.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung
Gesundheitserziehung zielt generell auf eine gesundheitsbewusste Lebensführung von Schülerinnen und Schülern. In Teilbereichen ergeben sich Berührungspunkte zwischen Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung, z. B. Lärm- und Stressvermeidung im Straßenverkehr, Stressbewältigung, Schulweg ohne Auto oder Radfahren als Bewegungstraining.
2. Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang
Verkehrserziehung als schulische Aufgabe erfordert, in allen Schulstufen und - arten Themen aus dem Gegenstandsbereich Verkehr in die
Lehrpläne auf zunehmen; dafür kommen zahlreiche Unterrichtsfächer in Betracht.
Über den Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation (z. B. Projekte) praktiziert werden, um
fächerübergreifende Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln.
Im Primarbereich ist Verkehrserziehung weitgehend durch Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schülerinnen und
Schüler bestimmt.
Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an Schülerimmen und Schüler als Fußgänger und
Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten Personenkraftwagen
gestellt werden.
Die Grundlage der Verkehrserziehung im Primarbereich ist eine umfassende psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-,
Anpassungs- und Reaktionsvermögen fördert.
Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres
Verhalten auf dem Schulweg üben. Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung im Primarbereich ist die Radfahrausbildung.
Neben dem Unterricht in der Klasse - besonders im Sachunterricht und im Sport - sind u. a. folgende Formen der Lern- und
Unterrichtsorganisation möglich: Übungen zur Wahrnehmung und Motorik, Verkehrsbeobachtung, Besichtigung und Erkundung, Besuch von
/ bei Fachleuten, Fahrrad-Parcours, Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Lernorte sind folglich Klassenraum, Sportstätten, Schulhof, Jugendverkehrsschulen und besonders auch die reale Verkehrssituation im
Umfeld von Schule und Wohnung.
Die Verkehrserziehung im Primarbereich benötigt die Zusammenarbeit mit Eltern und Polizei.
In den Jahrgangsstufen 1 und 4 sollen etwa je 20 Stunden im Jahr, in den Jahrgangsstufen 2 und 3 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen
werden.
Im Sekundarbereich I wendet sich die Verkehrserziehung an Schülerinnen und Schüler in einer Alterstufe, in der die
Lebensgestaltung in erheblichem Umfang von der Teilnahme am Straßenverkehr geprägt ist. Sie nehmen häufig über weitere
Entfernungen am Verkehr teil; die Wahl der Verkehrsmittel wird zunehmend differenzierter. Eine entwicklungsbedingte Neigung zu
Regelverletzungen und riskanten Verhaltensweisen zeigt sich auch im Straßenverkehr. Bei Kindern und Jugendlichen wächst zugleich
auch das Interesse an sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Problemen.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen umrissen, die auf ein sicheres und verantwortungsbewusstes Rad- und Mofafahren in
unterschiedlichen Verkehrssituationen, auf eine möglichst rational geleitete Auswahl der Verkehrsmittel und -wege, auf die für
die am Verkehr notwendigen rechtlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Kenntnisse und auf Einsichten in grundlegende
verkehrspolitische Fragestellungen zielen.
Die Schule, deren Unterricht in dieser Altersstufe überwiegend strukturiert ist, muss in der Verkehrserziehung auch
fachübergreifende Aufgabenstellungen anbieten. Neben dem Fachunterricht kommen deshalb u. a. folgende Formen der Lern- und
Unterrichtsorganisation in Betracht: fächerübergreifendes Projekt, Projekttag und -woche, Jahresarbeit, Planung und
Durchführung einer Fahrt, Lehrgang, Erkundung, Expertenbefragung, Wettbewerb, Schülerlotsendienst, Partnerschaft z. B. mit
Seniorenheim / Behinderteneinrichtung. Lernorte sind neben dem Klassen- und Fachraum z. B. auch der öffentliche Verkehrsraum,
Verkehrsgericht, Polizeirevier, Verkehrsbetrieb oder Gemeinderat.
In den Jahrgansstufen 5 und 9 sollen etwa 20 Stunden im Jahr, in den Jahrgangsstufen 6,7,8 und 10 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen
werden.
Im Sekundarbereich II richtet sich Verkehrserziehung an Jugendliche und junge Erwachsene, von denen viele neben dem Fahrrad auch ein
motorisiertes Fahrzeug benutzen. Fahrten mehrerer Personen in einem Personenwagen und Gruppenfahrten mit mehreren Fahrzeugen gehören
verbreitet zum Gemeinschaftsleben dieser Altersstufe, die generell die Verkehrsteilnahme als Teil einer individuellen freien
Lebensgestaltung sieht.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen bestimmt, die über ein vertieftes Verständnis für verkehrswissenschaftliche
Fragestellungen den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen helfen, eigenverantwortlich, umweltbewusst und sicherheitsbewusst am
Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu eignen sich u. a. folgende Fragestellungen: physikalisch-technische (Brems- und Anhaltewege,
Fliehkräfte, Aquaplaning), verkehrs-medizinische (Alkohol, Drogen), psychologische (Aggressionen, Imponiergehabe), ökologische
(Schadstoffe, Tempolimit), ökonomische (Güterverkehr, Transportmittel), rechtliche (Haftung, Versicherung) und philosophische
(Verantwortung, Leben) Themen.
In allen beruflichen Schulen sind Verkehrserziehung und Unfallverhütung Bestandteil der allgemeinen Erziehung zur
Arbeitssicherheit.
Neben dem Fachunterricht bieten sich u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation an: Projekt, Studienfahrt, Wettbewerb.
Lernorte sind neben dem Klassen- und Fachraum z. B. auch Beratungsstellen, wissenschaftliche Labore, Werkstätten, Gerichte,
Polizeidienststellen, Reha-Kliniken und Verkehrsübungsplätze.
3. Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
Qualifizierter Unterricht in Verkehrserziehung erfordert die Aufnahme entsprechender Inhalte in die Lehrerausbildung. Im Laufe ihrer
Ausbildung sollen die Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, an mindestens einer verkehrspädagogischen Veranstaltung
teilzunehmen. Im Vorbereitungsdienst sind Themen der Verkehrserziehung verpflichtend zu behandeln. Verkehrserziehung kann insoweit
Gegenstand der Zweiten Staatsprüfung sein.
Lehrerfortbildung hat vorrangig die Aufgabe, das Verständnis für den integrativen Ansatz der Verkehrserziehung im Sinne von
Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung zu vermitteln, neue Erkenntnisse und Entwicklungen vorzustellen und geeignete
Methoden und Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation für die Verkehrserziehung aufzuzeigen.
Zentrale Fortbildungsseminare richten sich primär an jene Lehrerinnen und Lehrer, die als Multiplikatoren (Fachberater,
Verkehrserziehungsbeauftragte an Schulen) in der regionalen Lehrerfortbildung tätig sind und die ihrerseits Lehrerinnen und Lehrer in
allen Schularten erreichen. Ferner werden Schulaufsichtsbeamte, Schulleiter und Klassenlehrer mit Aufgaben und Zielen der Verkehrserziehung
sowie mit Methoden und Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation vertraut gemacht.
4. Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Einrichtungen
Zur Ausgestaltung der Verkehrserziehung bieten außerschulische Einrichtungen (z. B. Behörden, Verbände, Vereine und Firmen), die größtenteils im Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammengeschlossen sind, Hilfen an. Mit der Deutschen Verkehrswacht und ihren Untergliederungen besteht eine enge Zusammenarbeit (Schülerlotsen, Unterhaltung von Jugendverkehrsschulen, Herausgabe von Unterrichtsmaterialien). Unfallhilfsdienste vermitteln Kurse in Erster Hilfe und zu Sofortmaßnahmen bei Unfällen.