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Schulwegsicherheit April 2011

Schulwegsicherheit April 2011




Für die Erstellung von Schulwegplänen gibt es keine verbindliche gesetzliche Regelung. Maßnahmen zur Schulwegsicherheit werden aber jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres
im Aktionserlass "Sicherer Schulweg" aktualisiert und verbindlich festgelegt. Der Schulwegplan ist in diesem Erlass nicht explizit genannt, leitet sich aber aus den Ausführungen zum sicheren Schulweg ab. Die Verkehrsbehörde vor Ort ist gem. VwV-StVO zu § 45 (3) zuständig für die Verkehrsschau (bei Bundesstraßen ist es das Umwelt- und Verkehrsministerium). Ihre Aufgabe ist es bekannte oder neu festzulegende Schulwege und das Schulumfeld auf vorhandene und potentielle Gefahrenstellen hin zu überprüfen und gegebenenfalls Sicherheitsdefizite unverzüglich durch bauliche, verkehrsrechtliche oder verkehrspolizeiliche Maßnahmen zu beseitigen.

Der jeweils geltende Erlass sowie Hinweise zur Umsetzung können unter www.kultusportal-bw.de (Startseite > Projektgruppen > Verkehr und Mobilität > Veröffentlichungen > Erlasse / Verwaltungsvorschriften) eingesehen werden.

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