In Baden-Württemberg werden Schulsozialarbeiter eingesetzt, sofern die Kommunen/Schulträger hierfür die Notwendigkeit sehen und dies finanzieren.
Das Schüler-FAIR-kehr Projekt bedarf jedoch keiner Schulsozialarbeiter, sondern des oder der Verkehrsbeauftragten der Schule.
In Baden-Württemberg ist jede allgemein bildende und berufliche Schule verpflichtet eine/n Verkehrsbeauftragte/n zu benennen und dessen/deren Aufgaben regelt die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
Am Projekt interessierte Schulen können sich daher gerne an die Verkehrsbeauftragen der Preisträgerschulen aus dem letztjährigen Wettbewerb wenden (Link zum Bericht auf der LIS-HP über die Preisverleihung, vgl. Anhang).
Die Anschriften, Mailadressen und Tel.nummern aller Schulen, die am Wettbewerb 2008 teilgenommen haben, finden Sie hier (Link zur
LIS-HP, zu
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/-s/98ja7i147vby6w52oycyiitg6yaormi/menu/1238188/index.html)