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Hinweise zur Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Akademiefortbildungen sind beliebt – so beliebt, dass uns häufig mehr Anmeldungen für Fortbildungen vorliegen, als
wir Plätze vergeben können. Wir kalkulieren unsere Lehrgänge mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 22 Personen, darin sind
Lehrgangsleitungen und Referentinnen und Referenten bereits enthalten.
Wir möchten Sie gerne über die Auswahlkriterien informieren, nach welchen wir bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
vorgehen müssen. Diese Hinweise finden Sie in gedruckter Form auch in den Sonderausgaben von "Kultus- und Unterricht" mit den
Fortbildungsangeboten (Monats- und Halbjahreshefte).
Falls wir für einen Lehrgang mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Plätze haben, müssen wir - soweit nicht
für einzelne Lehrgänge andere Kriterien festgelegt sind - unter den fristgerecht gemeldeten Personen nach folgenden Kriterien
auswählen:
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- vorrangige Berücksichtigung von Schwerbehinderten
- letzte Teilnahme an einer Akademieveranstaltung
- Verteilung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem so genannten Proporz der Regierungspräsidien (entsprechend der
Größe der Regierungspräsidien werden Lehrerinnen und Lehrer in einem bestimmten Zahlenverhältnis zugelassen)
- lehrgangsbezogene Besonderheiten in der Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzusammensetzung (z. B. bei fächer- oder
schulartübergreifenden Veranstaltungen gleichmäßige Verteilung auf die Fächer bzw. nach den Schularten, bei Musik die
instrumentale Besetzung)
- Mehrfachmeldungen aus einer Schule werden nicht berücksichtigt, es sei denn, die Zielgruppenbestimmung gibt etwas anderes vor (z. B. Fortbildung im Team
Bei allen beruflichen Fortbildungsmaßnahmen sollen Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe der Fortbildungsmaßnahme
berücksichtigt werden.