In mindestens 10 Einheiten soll für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 der Grundstein auf dem Weg zur Schwimmfähigkeit gelegt werden. Inhaltlich müssen die Wassergewöhnung (Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben) und das Erlernen der Grundfertigkeiten des Schwimmens (Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen) abgebildet werden (Niveaustufen 1 und 2 der Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule). Von der Förderung sollen außerdem auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I profitieren, die die Anforderungen der Basisstufe Schwimmen (Niveaustufe 3 der Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule) nicht erreicht haben.
Die Anfängerschwimm-AGs richten sich an alle Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Bewerben können sich sämtliche Schulen, denen für das Schuljahr 2025/26 noch keine Förderung bewilligt wurde sowie Schulen, die dringenden Bedarf an weiteren AGs haben. Schulen, die bereits eine Bewilligung für das laufende Schuljahr erhalten und keinen Bedarf an zusätzlichen AGs haben, bitten wir von einer Bewerbung abzusehen.
Bewerbungen für eine Förderung sind noch bis zum 4. Dezember 2025 über ein Onlineformular auf der Website der Stiftung Sport in der Schule möglich. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.ssids.de.
Materialien zum Thema Anfängerschwimmen können über die Stiftung Sport in der Schule bezogen werden: https://www.ssids.de/schulsport-in-bw/publikationen/katalog/reihe-4/4-sn-12.