Schul- und Radschulwegplan
Damit Schülerinnen und Schüler sicher in die Schule kommen, müssen alle Grundschulen und weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg Schulwegpläne vorhalten. Der folgende Ratgeber soll die Schulen bei der Erstellung der Pläne unterstützen und Umsetzungshinweise liefern.
Im Flyer „Schulwegplaner BW“ (PDF) sind verschiedene Informationen zum Schulwegplan zusammengestellt.
Bei allgemeinen Fragen zu Schulwegplänen wenden Sie sich bitte an das Landesexpertenteam für Verkehrs- und
Mobilitätserziehung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Außenstelle Ludwigsburg.
Ansprechpersonen sind Axel Schickl unter (Axel.Schickl@zsl.kv.bwl.de) und Heike Sorge (Heike.Sorge@zsl.kv.bwl.de).
Fragen zur technischen Umsetzung bzw. Fragen zur Nutzung des Online-Tools
Schulwegplaner BW richten Sie bitte an die eingerichtete Hotline unter oder per E-Mail an swp-support@omc-group.de .
Ratgeber zur Erstellung von Schulwegplänen
Gemäß dem Erlass „Sicherer Schulweg“, der jährlich vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem
Kultusministerium und dem Verkehrsministerium veröffentlicht wird, sind für alle Grundschulen Gehschulwegpläne sowie
für alle weiterführenden Schulen Geh- und Radschulwegpläne zu erstellen (Punkt 4.2). Die Geh- und Radschulwegpläne
sollen alle drei Jahre aktualisiert werden. Die beruflichen Schulen entscheiden regelmäßig über die Einführung von
Schulwegplänen und beziehen bei Änderungen die schulischen Gremien mit ein.
Ein Radweg ist eine Verkehrsfläche, die vor allem oder sogar ausschließlich für den Verkehr mit dem Fahrrad vorgesehen ist. Radwegpläne sind die entsprechende Dokumentation dieser Radwege.
Radschulwegpläne orientieren sich dagegen an den tatsächlich genutzten Wegen der Schülerinnen und Schüler, das
heißt sie berücksichtigen dabei auch Wege, die keine Radwege sind.
Für die Erstellung der Radschulwegpläne geben die Kinder und Jugendlichen ihre regelmäßigen Wegstrecken an (das
können auch mehrere sein) und weisen auf mögliche Problemstellen wie zum Beispiel unübersichtliche Kreuzungen, Hecken, die
die Sicht einschränken, oder Radwege, die nicht ausreichend gekennzeichnet sind, hin. Diese Rückmeldungen werden von der Kommune
bewertet und die Gefahrenstellen gegebenenfalls entschärft. Somit tragen die Schülerinnen und Schüler aktiv dazu bei, ihren
Schulweg sicherer zu machen.
Die Erstellung von Schulwegplänen ist eine gemeinsame Aufgabe von Schulen und Kommunen.
Aufgabe der Schule ist die Erhebung der Schülerdaten, das heißt sie sammelt die Wegstrecken der Schülerinnen und
Schüler sowie mögliche Gefahrenstellen und gibt diese Informationen an die Stadt- oder Kommunalverwaltung weiter.
Diese ist dann für die Auswertung der Daten, die Überprüfung und gegebenenfalls Entschärfung der Gefahrenstellen
(gemeinsam mit der örtlichen Verkehrsschaukommission) sowie die finale Erstellung der Pläne zuständig.
Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung und Aktualisierung von Geh- und Radschulwegplänen gibt der Leitfaden
„Schulwegpläne leichtgemacht“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Der Leitfaden steht mit
ergänzenden und sehr hilfreichen Anlagen unter www.bast.de/schulwegplan zum Download zur
Verfügung.
Ein Weg zum Schulwegplan führt über den Schulwegplaner BW, eine Online-Plattform, welche die digitale Erhebung und Erstellung von Schulwegplänen ermöglicht.
Hierzu muss die Schule eine verantwortliche Person als Administratorin oder Administrator (Admin) benennen. Diese legt die Schulklassen an, führt die Erhebung durch oder weist die Kolleginnen und Kollegen entsprechend in die Tätigkeit ein, überprüft die erhobenen Daten und gibt diese dann für die Kommune zur weiteren Verarbeitung frei. Bei Nutzung des Schulwegplaners BW werden die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten. Eine vorangehende Befragung zum Mobilitätsverhalten der Kinder und Jugendlichen ist optional.
Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Datenerhebung ist freiwillig, die Eltern und Erziehungsberechtigten müssen vor Beginn der Erhebung darüber informiert und um Zustimmung gebeten werden. Eine Einwilligungserklärung finden Sie auf der Seite des Schulwegplaners BW. Die Erhebung der Schülerdaten kann grundsätzlich im Unterricht erfolgen. Hierzu bieten sich viele Fächer an (z. B. Gemeinschaftskunde, Geographie, Sachunterricht, Informatik, Leitperspektive BNE oder PG etc.).
Auf der Webseite des Schulwegplaners BW finden Sie außerdem Informationen zum Planungsablauf, zur Registrierung sowie weitere Vorlagen für
Schreiben und Bedienungsanleitungen.
In der Grundschule ist die Erhebung mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht erst ab der dritten Klasse zu empfehlen. Zur Vorbereitung sollten die Kinder als Hausaufgabe ihren Schulweg in eine einfache Straßenkarte eintragen und den Weg im Unterricht auf das digitale Format übertragen. Die Erstellung der individuell benötigten Kartenausschnitte kann durch die Schulbeauftragten mit dem Erfassungstool erfolgen. Auch wenn die Bedienung des Tools sehr intuitiv und einfach ist, empfiehlt es sich die Erhebung mit mindestens zwei Aufsichtspersonen durchzuführen, welche die Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls unterstützen können. Tandems aus zwei Schülerinnen und Schülern könnten hier eine geeignete Arbeitsform sein. So unterstützen sich die Kinder gegenseitig beim Eintragen der Wege und Problemstellen.
Für die erste und zweite Klassenstufe könnten die Wegstrecken entweder zu Hause von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
oder auf einem Elternabend in die digitalen Karten eingetragen werden.
An den weiterführenden Schulen ist die Durchführung der Erhebung der Schülerdaten im Unterricht zu empfehlen. Eine
vorherige Hausaufgabe, bei der die Schülerinnen und Schüler ihre Wegstrecken in eine Karte in Papierform einzeichnen, ist
optional. Es empfiehlt sich die Erhebung mit mindestens zwei Aufsichtspersonen durchzuführen, welche die Schülerinnen und
Schüler gegebenenfalls unterstützen.
Die gewonnenen Schulwegdaten haben bereits eine hohe Aussagekraft und lassen deutliche Muster im Hinblick auf die Frequentierung und
Problemstellenverteilung erkennen. Die erfassten Schulwege können durch den Schul- und Kommunalbeauftragten heruntergeladen werden.
Die Kommunen verfügen in der Regel über ein Geoinformationssystem zum Einlesen und Weiterverarbeiten der Daten. Nicht alle
Klassen einer Schule müssen an der Datenerhebung teilnehmen. Es wird jedoch empfohlen, insbesondere die Schülerinnen und
Schüler der Klassen 5–9 regelmäßig zu befragen.
Um den aktuellen Stand der Einführung und Fortschreibung von Schulwegplänen an den Schulen in Baden-Württemberg zu überprüfen, findet alle zwei Jahre im Zeitraum von Mai bis Juli ein Monitoring statt. Die Teilnahme ist für alle Schulen im Land verpflichtend.